Leistungsangebot und Finanzierung
Entlastung
Ihre monatliche, verlässliche Unterstützung für mehr Freiraum und Hilfe und damit mehr Selbstbestimmung im Alltag.
Ob Begleitung zum Arzt, Hilfe bei der Hausarbeit oder einfach Gesellschaft im Alltag – mit dem Entlastungsbetrag sichern Sie sich wertvolle Unterstützung für ein sorgenfreieres Leben in gewohnter Umgebung.
Ihr Anspruch gem. § 45b SGB XI: 131 € monatlich (1.572 € pro Jahr) für alle Personen ab Pflegegrad 1.
So funktioniert die Abrechnung:
Sie müssen nicht in Vorkasse gehen. Als anerkannter Dienstleister rechnen wir diese Pauschale auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Nicht genutzte Beträge verfallen übrigens nicht sofort, sondern können bis Mitte des Folgejahres angespart werden.
Verhinderung
Ihre Entlastung als pflegender Angehöriger, um einfach mal wieder durchatmen zu können, während Ihre Liebsten bestens versorgt sind.
Pflege ist eine wertvolle, aber auch kraftraubende Aufgabe. Wenn pflegende Angehörige Urlaub benötigen, krank sind oder eine Auszeit brauchen, springen wir verlässlich und liebevoll für Sie ein.
Ihr Anspruch gem.§ 39 SGB XI: Bis zu 6 Wochen Ersatzpflege pro Jahr (ab Pflegegrad 2) mit einem Budget von bis zu 1.612 € (durch Kombination mit der Kurzzeitpflege sogar bis zu 2.418 € möglich).
So funktioniert die Abrechnung:
Vor Beginn stellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Antrag bei der Pflegekasse. Sobald dieser genehmigt ist, übernehmen wir die Betreuung – die Kosten rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Haushalt
Ihre Schnelle Hilfe nach Krankenhausaufenthalt oder Geburt für eine ganzheitliche Entlastung, wenn der Körper Erholung braucht.
Nach einer Operation, einer schweren Erkrankung oder der Geburt eines Kindes fällt die Führung des Haushalts oft schwer. Wir greifen Ihnen unter die Arme, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung und Ihre Familie konzentrieren können.
Ihr Anspruch gem. § 38 SGB V: Professionelle Unterstützung bei der Hausarbeit, wenn niemand im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann.
So funktioniert die Abrechnung:
Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus, die bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht wird. Nach Bewilligung erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse (es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von max. 10 € pro Tag an, sofern Sie nicht befreit sind).
